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Lohnt sich die Eintragung in das Vereinsregister überhaupt?

Eine Frage, die man sich stellen sollte! Der Verein erlangt durch die Eintragung in das Vereinsregister die Rechtsfähigkeit.
Angesichts der Rechtsprechung hinsichtlich der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), welche zumindest als teilrechtsfähig angesehen wird, gilt dies auch für Vereine. Außer für den Bereich des Grundbuchrechts ist der nicht eingetragene Verein bei der Rechtsfähigkeit nahezu angeglichen. Deshalb wäre es auch falsch, vom "nicht rechtsfähigen" Verein zu sprechen.
Die Haftungsfrage kann durch entsprechende Satzungsgestaltung ebenfalls geregelt werden, so dass die Risiken erheblich gemindert werden können.

Sie sehen, dass es nicht immer der "e. V." sein muss! Wie auch in den anderen Bereichen, sollte hier im Vorfeld die Situation sowie die Anforderungen an Ihren Verein genau besprochen und festgelegt werden.

 
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